Abschlussprüfung DIPO-Manualtherapie für Hunde
Präsenzseminare
Freie Plätze

Abschlussprüfung DIPO-Manualtherapie für Hunde

Fortbildungen für Hundetherapeut*innen
DIPO, Hof Thier zum Berge, Mitwick 32, 48249 Dülmen

Datum und Uhrzeit

05.07.26

Preis pro Seminar

259,00 €MwSt. frei

Dauer

1 Tag

Trainer/-in

-

Teilnehmer

Max. 16

Fragen?

Inhalt

Die Abschlussprüfung DIPO-ManualtherapeutIn für Hunde besteht aus zwei Teilen. Von 9:00 – 11:00 Uhr werden Sie schriftlich in einem Multiple-Choice-Verfahren geprüft. Ab 11:30 Uhr beginnt die praktische Prüfung in Zweier-Gruppen. Jeder Prüfling wird dabei 20 Minuten geprüft. Nachdem alle Prüflinge ihre Prüfung absolviert haben erfolgt die Ergebnisbekanntgabe und ein Get together zur Feier Ihres Erfolges. Die Zeiteneinteilung der praktischen Prüfung erfolgt durch das DIPO. PrüfungspartnerInnen-Wünsche können im Rahmen des Abschlusslehrganges an das DIPO weitergegeben werden.
 
Wichtige Hinweise
 
  • Ein Mittagsimbiss sowie Getränke werden vom DIPO übernommen.
  • Für jede Prüfungsgruppe muss ein Teilnehmer-Hund mitgebracht werden.
  • Für die Seminarräume in Dülmen sind Hausschuhe (o. ä.) mitzubringen. Schuhregale stehen zur Verfügung.

Voraussetzungen

Fachbereich
 
Hundetherapie
 
Voraussetzungen


 
Absolvierung der Kurse Manuelle Therapie
Grundkurs sowie Module 1 - 4. Die Absolvierung
der Kurse darf maximal drei Jahre zurückliegen.
 
Dauer
 
1 Tag
 
Prüfungszeiten

 
Schriftlich 09:00 - 11:00 Uhr
Praktisch ab 11:30 Uhr
 
Beratung
 
0049 (0) 25 94 - 78 227 0
 
  Unterkunftsempfehlungen finden Sie hier.

 

 

Prüfungsordnung

Die ausführliche Prüfungsordnung befindet sich bei Ihren Unterlagen des Kurses Manuelle Therapie Grundkurs. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie folgende Bedingungen:

Mit der Anmeldung erklären Sie, dass Sie weder während der theoretischen noch während der praktischen Prüfung ein Handy bei sich tragen oder benutzen werden. Sie sind darüber aufgeklärt worden, dass eine Zuwiderhandlung als Täuschungsversuch nach § 11 der Prüfungsordnung  gewertet wird. Der betreffende Teil der Prüfung gilt dann als nicht bestanden.

Weiterhin erklären Sie, dass Sie nochmals ausdrücklich auf die Regelungen in §§ 9 und 10 der Prüfungsordnung hingewiesen worden sind, wonach ein Rücktritt des Prüflings von der Prüfung nach seiner Zulassung gem. § 4 der Prüfungsordnung nur aus einem wichtigen, vom Prüfling nicht zu vertretenden und von ihm darzulegenden Grund möglich ist, und wonach im Falle einer Erkrankung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden kann. Liegt in einem solchen Fall kein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfling einen Prüfungstermin ohne wichtigen Grund versäumt oder unterbricht oder während der schriftlichen Prüfung gem. § 5 der Prüfungsordnung die Prüfungsarbeit nicht bei Ablauf der für die Abgabe der Prüfungsarbeit vorgesehenen Zeit abgibt. 

Ein ärztliches Attest muss dem DIPO innerhalb einer vom DIPO schriftlich festgelegten Frist übermittelt werden. Ein Rücktritt von der Prüfung nach der Zulassung oder die Versäumung oder Unterbrechung der Prüfung sowie die nicht rechtzeitige Abgabe der Prüfungsarbeit ohne wichtigen Grund entbinden nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der Prüfungsgebühr.

Standortdetails

DIPO, Hof Thier zum Berge, Mitwick 32, 48249 Dülmen
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