Abschlussprüfung DIPO-Manualtherapie für Hunde
Datum und Uhrzeit
05.07.26
Preis pro Seminar
259,00 €MwSt. frei
Dauer
1 Tag
Trainer/-in
-
Teilnehmer
Max. 16
Fragen?
Inhalt
- Ein Mittagsimbiss sowie Getränke werden vom DIPO übernommen.
- Für jede Prüfungsgruppe muss ein Teilnehmer-Hund mitgebracht werden.
- Für die Seminarräume in Dülmen sind Hausschuhe (o. ä.) mitzubringen. Schuhregale stehen zur Verfügung.
Voraussetzungen
| Fachbereich |
Hundetherapie |
|---|---|
| Voraussetzungen |
Absolvierung der Kurse Manuelle Therapie Grundkurs sowie Module 1 - 4. Die Absolvierung der Kurse darf maximal drei Jahre zurückliegen. |
| Dauer |
1 Tag |
| Prüfungszeiten |
Schriftlich 09:00 - 11:00 Uhr Praktisch ab 11:30 Uhr |
| Beratung |
0049 (0) 25 94 - 78 227 0 |
| Unterkunftsempfehlungen finden Sie hier. |
Prüfungsordnung
Die ausführliche Prüfungsordnung befindet sich bei Ihren Unterlagen des Kurses Manuelle Therapie Grundkurs. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie folgende Bedingungen:
Mit der Anmeldung erklären Sie, dass Sie weder während der theoretischen noch während der praktischen Prüfung ein Handy bei sich tragen oder benutzen werden. Sie sind darüber aufgeklärt worden, dass eine Zuwiderhandlung als Täuschungsversuch nach § 11 der Prüfungsordnung gewertet wird. Der betreffende Teil der Prüfung gilt dann als nicht bestanden.
Weiterhin erklären Sie, dass Sie nochmals ausdrücklich auf die Regelungen in §§ 9 und 10 der Prüfungsordnung hingewiesen worden sind, wonach ein Rücktritt des Prüflings von der Prüfung nach seiner Zulassung gem. § 4 der Prüfungsordnung nur aus einem wichtigen, vom Prüfling nicht zu vertretenden und von ihm darzulegenden Grund möglich ist, und wonach im Falle einer Erkrankung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden kann. Liegt in einem solchen Fall kein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfling einen Prüfungstermin ohne wichtigen Grund versäumt oder unterbricht oder während der schriftlichen Prüfung gem. § 5 der Prüfungsordnung die Prüfungsarbeit nicht bei Ablauf der für die Abgabe der Prüfungsarbeit vorgesehenen Zeit abgibt.
Ein ärztliches Attest muss dem DIPO innerhalb einer vom DIPO schriftlich festgelegten Frist übermittelt werden. Ein Rücktritt von der Prüfung nach der Zulassung oder die Versäumung oder Unterbrechung der Prüfung sowie die nicht rechtzeitige Abgabe der Prüfungsarbeit ohne wichtigen Grund entbinden nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der Prüfungsgebühr.