Abschlussprüfung POP-Pferdeosteopathie
Präsenzseminare
Freie Plätze

Abschlussprüfung POP-Pferdeosteopathie

Pferdeosteopathie
Reitanlage Härtsfeldhof, Hohenberg 3, 73441 Bopfingen

Datum und Uhrzeit

13.06.26

Preis pro Seminar

325,00 €MwSt. frei

Dauer

1 Tag

Trainer/-in

-

Teilnehmer

Max. 24

Fragen?

Inhalt

Die Abschlussprüfung DIPO-Pferdeosteopathie besteht aus zwei Teilen. Am Prüfungstag werden Sie von 9:00 – 11:00 Uhr schriftlich in einem Multiple-Choice-Verfahren geprüft. Ab 11:30 Uhr beginnt die praktische Prüfung in Zweier-Gruppen. Jeder Prüfling wird dabei 20 Minuten geprüft. Nachdem alle Prüflinge ihre Prüfung absolviert haben erfolgt die Ergebnisbekanntgabe, Überreichung des Zeugnisses und ein Get together zur Feier Ihres Erfolges.

Hinweise

  • Die Zeiteneinteilung der praktischen Prüfung erfolgt durch das DIPO. PrüfungspartnerInnen-Wünsche konnten in Modul 14 übermittelt werden.
  • Ein Mittagsimbiss sowie Getränke werden vom DIPO übernommen.
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Stahlkappenschuhen in der praktischen Prüfung Pflicht.
  • Für die Seminarräume sind Hausschuhe (o. ä.) mitzubringen. 

Voraussetzungen

Fachbereich
 
Pferdeosteopathie
 
Dauer
 
1 Tag
 
Voraussetzungen     




 
Teilnahme an allen Modulen mit maximal 
5,5 Fehltagen. Vorlage eines vom DIPO 
anerkannten Longierabzeichens und 
Nachweis der Ersten Hilfe / Fütterung 
und Haltung am Pferd
 
Prüfungszeiten  

 
Schriftlich von 09:00 - 11:00 Uhr
Praktisch ab 11:30 Uhr
 
Beratung
 
0049 (0) 25 94 - 78 227 0
 
  Unterkunftsempfehlungen finden Sie hier.

 


Prüfungsordnung

Die ausführliche Prüfungsordnung befindet sich bei Ihren Unterlagen, Modul 14. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie folgende Bedingungen:

Mit der Anmeldung erklären Sie, dass Sie weder während der theoretischen noch während der praktischen Prüfung ein Handy bei sich tragen oder benutzen werden. Sie sind darüber aufgeklärt worden, dass eine Zuwiderhandlung als Täuschungsversuch nach § 11 der Prüfungsordnung  gewertet wird. Der betreffende Teil der Prüfung gilt dann als nicht bestanden.

Weiterhin erklären Sie, dass Sie nochmals ausdrücklich auf die sonstigen Regelungen der Prüfungsordnung hingewiesen worden sind. Im Falle einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das ärztliche Attest muss dem DIPO innerhalb einer vom DIPO schriftlich festgelegten Frist übermittelt werden. Ein Rücktritt von der Prüfung nach der Zulassung oder die Versäumung oder Unterbrechung der Prüfung sowie die nicht rechtzeitige Abgabe der Prüfungsarbeit ohne wichtigen Grund entbinden nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der Prüfungsgebühr.

Standortdetails

Reitanlage Härtsfeldhof, Hohenberg 3, 73441 Bopfingen
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