Abschlussprüfung POP-Pferdeosteopathie
Datum und Uhrzeit
13.06.26
Preis pro Seminar
325,00 €MwSt. frei
Dauer
1 Tag
Trainer/-in
-
Teilnehmer
Max. 24
Fragen?
Inhalt
Die Abschlussprüfung DIPO-Pferdeosteopathie besteht aus zwei Teilen. Am Prüfungstag werden Sie von 9:00 – 11:00 Uhr schriftlich in einem Multiple-Choice-Verfahren geprüft. Ab 11:30 Uhr beginnt die praktische Prüfung in Zweier-Gruppen. Jeder Prüfling wird dabei 20 Minuten geprüft. Nachdem alle Prüflinge ihre Prüfung absolviert haben erfolgt die Ergebnisbekanntgabe, Überreichung des Zeugnisses und ein Get together zur Feier Ihres Erfolges.
Hinweise
- Die Zeiteneinteilung der praktischen Prüfung erfolgt durch das DIPO. PrüfungspartnerInnen-Wünsche konnten in Modul 14 übermittelt werden.
- Ein Mittagsimbiss sowie Getränke werden vom DIPO übernommen.
- Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Stahlkappenschuhen in der praktischen Prüfung Pflicht.
- Für die Seminarräume sind Hausschuhe (o. ä.) mitzubringen.
Voraussetzungen
| Fachbereich |
Pferdeosteopathie |
|---|---|
| Dauer |
1 Tag |
| Voraussetzungen |
Teilnahme an allen Modulen mit maximal 5,5 Fehltagen. Vorlage eines vom DIPO anerkannten Longierabzeichens und Nachweis der Ersten Hilfe / Fütterung und Haltung am Pferd |
| Prüfungszeiten |
Schriftlich von 09:00 - 11:00 Uhr Praktisch ab 11:30 Uhr |
| Beratung |
0049 (0) 25 94 - 78 227 0 |
| Unterkunftsempfehlungen finden Sie hier. |
Prüfungsordnung
Die ausführliche Prüfungsordnung befindet sich bei Ihren Unterlagen, Modul 14. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie folgende Bedingungen:
Mit der Anmeldung erklären Sie, dass Sie weder während der theoretischen noch während der praktischen Prüfung ein Handy bei sich tragen oder benutzen werden. Sie sind darüber aufgeklärt worden, dass eine Zuwiderhandlung als Täuschungsversuch nach § 11 der Prüfungsordnung gewertet wird. Der betreffende Teil der Prüfung gilt dann als nicht bestanden.
Weiterhin erklären Sie, dass Sie nochmals ausdrücklich auf die sonstigen Regelungen der Prüfungsordnung hingewiesen worden sind. Im Falle einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen, ansonsten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das ärztliche Attest muss dem DIPO innerhalb einer vom DIPO schriftlich festgelegten Frist übermittelt werden. Ein Rücktritt von der Prüfung nach der Zulassung oder die Versäumung oder Unterbrechung der Prüfung sowie die nicht rechtzeitige Abgabe der Prüfungsarbeit ohne wichtigen Grund entbinden nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der Prüfungsgebühr.