Abschlussprüfung DIPO-Hundeosteopathie
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Abschlussprüfung DIPO-Hundeosteopathie

Hundeosteopathie
DIPO, Hof Thier zum Berge, Mitwick 32, 48249 Dülmen

Datum und Uhrzeit

13.03.2026

Preis pro Seminar

325,00 €MwSt. frei

Dauer

1 Tag

Trainer/-in

-

Teilnehmer

Max. 16

Fragen?

Inhalt

Die Abschlussprüfung DIPO-Hundeosteopathie besteht aus zwei Teilen. Am Prüfungstag werden Sie von 9:00 – 11:00 Uhr schriftlich in einem Multiple-Choice-Verfahren geprüft. Ab 11:30 Uhr beginnt die praktische Prüfung in Zweier-Gruppen. Jeder Prüfling wird dabei 20 Minuten geprüft. Nachdem alle Prüflinge ihre Prüfung absolviert haben erfolgt die Ergebnisbekanntgabe, Überreichung des Zeugnisses und ein Get together zur Feier Ihres Erfolges.

 

Prüfungsabsolvierung mit dem eigenen Hund

Ihr Hund ist nach vorheriger Anmeldung an info@osteopathiezentrum.de in der Prüfung herzlich willkommen. Alle Hunde, die mitgebracht werden, müssen nachweislich über einen wirksamen Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Tollwut verfügen. Des Weiteren müssen sie frei von Infektionskrankheiten sein und sozialverträglich im Umgang mit anderen Hunden und Menschen.

Hinweise

  • Die Zeiteneinteilung der praktischen Prüfung erfolgt durch das DIPO. PrüfungspartnerInnen-Wünsche können an das DIPO weitergegeben werden. Jeder Gruppe muss ein Teilnehmer-Hund zugeordnet sein. 
  • Ein Mittagsimbiss sowie Getränke werden vom DIPO übernommen.

Voraussetzungen

Fachbereich
 
Hundeosteopathie
 
Voraussetzungen    

 
HOP Module 1-12 mit maximal 4,5 Fehltagen sowie
Erste Hilfe und Ernährung beim Hund 
 
Dauer
 
1 Tag
 
Prüfungszeiten

 
Schriftlich von 09:00 - 11:00 Uhr
Praktisch ab 11:30 Uhr
 
Beratung
 
0049 (0) 25 94 - 78 227 0
 
  Unterkunftsempfehlungen finden Sie hier.

 

Prüfungsordnung

Die ausführliche Prüfungsordnung befindet sich sowohl bei Ihren Unterlagen des ersten Moduls. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie folgende Bedingungen:

Sie erklären, dass Sie weder während der theoretischen noch während der praktischen Prüfung ein Handy bei sich tragen oder benutzen werden. Sie sind darüber aufgeklärt worden, dass eine Zuwiderhandlung als Täuschungsversuch nach § 11 der Prüfungsordnung  gewertet wird. Der betreffende Teil der Prüfung gilt dann als nicht bestanden.

Weiterhin erklären Sie, dass Sie nochmals ausdrücklich auf die Regelungen in §§ 9 und 10 der Prüfungsordnung hingewiesen worden sind, wonach ein Rücktritt des Prüflings von der Prüfung nach seiner Zulassung gem. § 4 der Prüfungsordnung nur aus einem wichtigen, vom Prüfling nicht zu vertretenden und von ihm darzulegenden, Grund möglich ist und wonach im Falle einer Erkrankung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden kann; liegt in einem solchen Fall kein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfling einen Prüfungstermin ohne wichtigen Grund versäumt oder unterbricht oder während der schriftlichen Prüfung gem. § 5 der Prüfungsordnung die Prüfungsarbeit nicht bei Ablauf der für die Abgabe der Prüfungsarbeit vorgesehenen Zeit abgibt. 

Ein ärztliches Attest muss dem DIPO innerhalb einer vom DIPO schriftlich festgelegten Frist übermittelt werden. Ein Rücktritt von der Prüfung nach der Zulassung oder die Versäumung oder Unterbrechung der Prüfung sowie die nicht rechtzeitige Abgabe der Prüfungsarbeit ohne wichtigen Grund entbinden nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der Prüfungsgebühr.

Standortdetails

DIPO, Hof Thier zum Berge, Mitwick 32, 48249 Dülmen
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