Abschlussprüfung DIPO-Hundeosteopathie
Datum und Uhrzeit
13.03.2026
Preis pro Seminar
325,00 €MwSt. frei
Dauer
1 Tag
Trainer/-in
-
Teilnehmer
Max. 16
Fragen?
Inhalt
Die Abschlussprüfung DIPO-Hundeosteopathie besteht aus zwei Teilen. Am Prüfungstag werden Sie von 9:00 – 11:00 Uhr schriftlich in einem Multiple-Choice-Verfahren geprüft. Ab 11:30 Uhr beginnt die praktische Prüfung in Zweier-Gruppen. Jeder Prüfling wird dabei 20 Minuten geprüft. Nachdem alle Prüflinge ihre Prüfung absolviert haben erfolgt die Ergebnisbekanntgabe, Überreichung des Zeugnisses und ein Get together zur Feier Ihres Erfolges.
Prüfungsabsolvierung mit dem eigenen Hund
Ihr Hund ist nach vorheriger Anmeldung an info@osteopathiezentrum.de in der Prüfung herzlich willkommen. Alle Hunde, die mitgebracht werden, müssen nachweislich über einen wirksamen Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Tollwut verfügen. Des Weiteren müssen sie frei von Infektionskrankheiten sein und sozialverträglich im Umgang mit anderen Hunden und Menschen.
Hinweise
- Die Zeiteneinteilung der praktischen Prüfung erfolgt durch das DIPO. PrüfungspartnerInnen-Wünsche können an das DIPO weitergegeben werden. Jeder Gruppe muss ein Teilnehmer-Hund zugeordnet sein.
- Ein Mittagsimbiss sowie Getränke werden vom DIPO übernommen.
Voraussetzungen
| Fachbereich |
Hundeosteopathie |
|---|---|
| Voraussetzungen |
HOP Module 1-12 mit maximal 4,5 Fehltagen sowie Erste Hilfe und Ernährung beim Hund |
| Dauer |
1 Tag |
| Prüfungszeiten |
Schriftlich von 09:00 - 11:00 Uhr Praktisch ab 11:30 Uhr |
| Beratung |
0049 (0) 25 94 - 78 227 0 |
| Unterkunftsempfehlungen finden Sie hier. |
Prüfungsordnung
Die ausführliche Prüfungsordnung befindet sich sowohl bei Ihren Unterlagen des ersten Moduls. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie folgende Bedingungen:
Sie erklären, dass Sie weder während der theoretischen noch während der praktischen Prüfung ein Handy bei sich tragen oder benutzen werden. Sie sind darüber aufgeklärt worden, dass eine Zuwiderhandlung als Täuschungsversuch nach § 11 der Prüfungsordnung gewertet wird. Der betreffende Teil der Prüfung gilt dann als nicht bestanden.
Weiterhin erklären Sie, dass Sie nochmals ausdrücklich auf die Regelungen in §§ 9 und 10 der Prüfungsordnung hingewiesen worden sind, wonach ein Rücktritt des Prüflings von der Prüfung nach seiner Zulassung gem. § 4 der Prüfungsordnung nur aus einem wichtigen, vom Prüfling nicht zu vertretenden und von ihm darzulegenden, Grund möglich ist und wonach im Falle einer Erkrankung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden kann; liegt in einem solchen Fall kein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfling einen Prüfungstermin ohne wichtigen Grund versäumt oder unterbricht oder während der schriftlichen Prüfung gem. § 5 der Prüfungsordnung die Prüfungsarbeit nicht bei Ablauf der für die Abgabe der Prüfungsarbeit vorgesehenen Zeit abgibt.
Ein ärztliches Attest muss dem DIPO innerhalb einer vom DIPO schriftlich festgelegten Frist übermittelt werden. Ein Rücktritt von der Prüfung nach der Zulassung oder die Versäumung oder Unterbrechung der Prüfung sowie die nicht rechtzeitige Abgabe der Prüfungsarbeit ohne wichtigen Grund entbinden nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der Prüfungsgebühr.